Der X-BIONIC® Videocontest ist vorbei

Lieber X-BIONIC® / X-SOCKS® Fan,

vielen Dank für Dein Interesse am X-BIONIC® Videocontest. Leider ist dieser nun zu Ende. Die Gewinner stehen fest, die Preise sind vergeben.
All diejenigen, die Ihre Videos noch mit der Welt teilen möchten, können dies auf unserer Facebook-Seite X-BIONIC® International tun.

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Mit freundlichen Grüßen
Dein X-BIONIC® / X-SOCKS® Team

 
 

 
 
 

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Comments

 
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  1. Mit der Teilnahme am X-BIONIC® Video-Contest akzeptiert der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.
  2. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit Ausnahme der Mitarbeiter der X-Technology Swiss Research & Development AG, Trerè Innovation Hosiery, Felt und Ötztal Tourismus. Minderjährige Teilnehmer benötigen die Zustimmung der (des) Erziehungsberechtigten.
  3. X-Technology Swiss Research & Development AG behält sich vor, den Video-Contest jederzeit zu beenden. Es können keinerlei Ansprüche geltend gemacht werden.
  4. Teilnehmen dürfen bzw. freigeschalten werden nur Videos, die folgenden Vorraussetzungen erfüllen:


    a. keinen markenschädigenden Inhalt für X-BIONIC®, X-SOCKS®, X-Technology Swiss R & D AG, X-NUTRIO, APANI® oder den Aktions-Partner (Felt-Ötztal-X-BIONIC® Bike Team, Felt, Ötztal Tourismus, Scheiderbauer Sports, Trerè Innovation Hosiery) enthalten.
    b. Im Video muss X-BIONIC® oder X-SOCKS® eine wichtige Rolle einnehmen und klar sichtbar sein.
  5. Der Teilnehmer garantiert, dass sein Beitrag keine Rechte Dritter verletzt, insbesondere keine Patentrechte, Gebrauchsmusterrechte, Geschmacksmusterrechte, Markenrechte, Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, Persönlichkeitsrechte, Eigentumsrechte etc. Des Weiteren garantiert der Teilnehmer, dass sein Beitrag keine rechtswidrigen oder sittenwidrige Inhalte hat, insbesondere keine Inhalte, die dem Strafgesetzbuch unterfallen, pornographisch sind, gegen das Jugendschutzgesetz bzw. den Jugendmedienschutzstaatsvertrag verstoßen und/oder rassistische und/oder diskriminierende Inhalte aufweisen. Der Teilnehmer garantiert des Weiteren, dass er zum Upload und zur umfassenden Rechtseinräumung betreffend sämtliche Rechte aus und im Zusammenhang mit seinem Video vollumfänglich befugt ist. Auf Wunsch von X-Technology Swiss Research & Development AG wird der Teilnehmer von allen an der Videoproduktion Beteiligten, schriftliche Erklärungen über die Übertragung sämtlicher Nutzungs- und Auswertungsrechte im Umfang dieser Teilnahmebedingungen vorlegen.
  6. Die X-Technology Swiss Research & Development AG haften nicht für technische Störungen, insbesondere Ausfälle der Internetverbindung, des Netzwerkes, des Servers, der Elektronik, der Computer und der Software.
  7. Der Sieger wird durch die User der Seite bestimmt. Alle zwei Monate wird das Video mit den besten Bewertungen mit einem X-BIONIC® Produktpaket belohnt. Sonderpreise, wie das Felt Bike oder das Outdoor-Wochenende im Ötztal, werden variabel im Laufe des Jahres vergeben. X-Technology Swiss Research & Development AG behält sich vor dies kurzfristig festzulegen.
  8. Gewinner ist das Video mit der höchsten Punktezahl zum Stichtag. Dabei wird die Nummer an abgegebene Stimmen mit der Bewertungsnummer multipliziert. Jedes Video darf höchstens einmal gewinnen. Anschließend wird es aus dem Wettbewerb ausgeschlossen.
  9. Alle Teilnehmer übertragen mit ihrer Teilnahme X-Technology Swiss Research & Development AG das ausschließliche inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, ihr upgeloadetes Video im Zusammenhang mit dem Video-Contest umfassend zu nutzen, insbesondere es zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu senden und öffentlich zugänglich zu machen, sowie das Video zu Werbezwecken zu nutzen. Neben der Möglichkeit der Teilnahme am Contest wird eine Vergütung nicht geschuldet.
  10. Die Gewinne sind nicht übertragbar. Barauszahlungen von Sachpreisen sind nicht möglich. Der Veranstalter übernimmt keine Gewährleistung und/oder Haftung für Preise, die im Rahmen des Contest vergeben werden.
  11. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  12. Alle im Zusammenhang mit dem Contest verbundenen Kosten, Steuern und Gebühren tragen die Teilnehmer selbst.
  13. Es gilt ausschließlich Schweizer Recht.
  14. Veranstalter des Video-Contests ist die X-Technology Swiss Research & Development AG.